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Das Sachverständigenbüro Stutzenberger beschäftigt sich seit dem Jahr 2015 mit der Bewertung
von Grundstücken und Immobilien, schwerpunktmäßig in Rheinland-Pfalz. Als Erweiterung des
Einzelunternehmens fungiert das Büro seit dem Frühjahr 2022 als integrierter (Bewertungs-)teil
des Planungs- und Ingenieurbüros 3B Plan mit seinem Sitz in Eisenberg (Pfalz).
Wir sind ein fachkundiges sowie neutrales Sachverständigenbüro und stehen für die Erstellung
professioneller Gutachten (von der HS Kaiserslautern / TAS e.V. zertifizierter Sachverständiger
für Grundstücksbewertung) für alle Bewertungsanlässe, welche sich mit Thema Immobilien
auseinandersetzen.
Im Laufe der Jahre der Sachverständigentätigkeit und vieler unterschiedlicher Ingenieurleistungen
haben sich neben den Wertgutachten für Immobilien auch andere Tätigkeitsfelder aufgetan, die sich
den bisherigen Leistungen des Büros angeschlossen haben:
· Machbarkeitsstudien in Verbindung mit Nutzungskonzepten von Einzelimmobilien oder großflächigen Arealen
· Lebenszykluskostenberechnung nach DIN 18960
· Immobilienbesichtigung und Kaufberatung
· Abrechnung von Sanierungsgebieten und Entwicklungsgebieten
· Gutachterliche Tätigkeit: Verlagerungsgutachten, Schadensgutachten, u.Ä.
Die Erstellung von Wertgutachten als bisheriges zentrales Aufgabenfeld können vielfältige Hintergründe haben.
Ich möchte Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Anlässe für die Bewertung von Grundstücken
und Immobilien geben:
· Kauf- oder Verkauf von Immobilien
· Kaufpreisfindung
· Beleihung von Immobilien
· Bilanzielle Zwecke
· Wohnungs- und Teileigentum
· Steuerliche Hintergründe
· Vermögensübersicht/ Bankfinanzierung
· Zwangsversteigerung
· Erbauseinandersetzungen
· Bewertung von Rechten und Belastungen (Wohnrechte, Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauch etc.)
· Bildung/ Auflösung von Eigentümergemeinschaften
· Überprüfung von Verkehrswertgutachten oder Fortschreibungen
Die Gutachten werden für folgende Grundstücksarten angeboten:
Wohnimmobilien
· Ein- und Zweifamilienhäuser
· Reihenhäuser
· Mehrfamilienhäuser
· Eigentumswohnungen
· Mietwohnungen
Gewerbeimmobilien
· Büro- und Praxisgebäude
· Gemischt genutzte Gebäude
· Einzelhandelsimmobilien
· Hotel- und Gastronomie
· Lager- und Logistikimmobilien
· Sozialimmobilien
· Öffentliche Gebäude
· Sonderimmobilien
Freiflächen
· Baulücken
· Brachflächen
· Platzflächen
· Grünland
· Ackerland
Die von mir erstellten Gutachten erfüllen höchste Ansprüche und werden unter Beachtung der aktuellen
rechtlichen Vorgaben und der anerkannten Methoden und Verfahren angefertigt. Neben der Abwicklung des
Ortstermins führe ich mit Ihnen gerne ein Beratungsgespräch, welches die Zusammenhänge innerhalb der
Bewertungsabläufe bzw. des Bewertungsverfahrens erläutert. Um den verschiedenen Bewertungsanlässen
gerecht zu werden, ist es sinnvoll, verschiedene Bewertungsstufen- und Tiefen anzubieten:
Verkehrswertgutachten
Mit dem Verkehrswertgutachten erhalten Sie den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie nach
§194 Baugesetzbuch (BauGB). Das Verkehrswertgutachten enthält neben einer detaillierten Baubeschreibung
eine ausführliche Darstellung der aktuellen Marktlage und der rechtlichen Gegebenheiten des Objektes. Ein
Verkehrswertgutachten ist rechtlich anerkannt und wird insbesondere bei Auseinandersetzungen, Streitigkeiten,
Erbschaft und Zwangsveräußerungen empfohlen.
Kurzgutachten
Mit dem Kurzgutachten wird eine Werteinschätzung Ihrer Immobilie angeboten. Ein Kurzgutachten entspricht
im Wesentlichen einem Verkehrswertgutachten, d.h. es wird in Einzelfällen auf einen Bewertungsweg verzichtet
bzw. auch auf verschiedene beschreibende Teile des Gebäudes oder des Grundstückes. Das Kurzgutachten hat somit
keine rechtliche Relevanz. Es besteht jedoch der Anspruch, dass jederzeit aus einem Kurzgutachten ein
vollumfängliches Verkehrswertgutachten auszubauen. Diese Form des Gutachtens dient beispielsweise als
fundierte Argumentationsgrundlage beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Marktpreiseinschätzungen/ gutachterliche Stellungnahme
Die Marktpreiseinschätzung dient als Grundlage für einen erfolgreichen Verkauf in stark verkürzter Form
(Stellungnahme) unter Beachtung der aktuellen Regeln.