beraten

Wir übernehmen für Sie als Planungsbüro und Ingenieurbüro umfassende Beratungsleistungen,
zum Beispiel die der Sanierungsberatung.
Vergleichend zum Leistungsprofil der Bewertung treten hier in erster Linie Städte und Gemeinden
als Hauptauftragnehmer für die Kommunale Beratung auf. Die selbstständige und eigenverantwortliche
Wahrnehmung der Aufgaben durch diese werden fachlich durch unser Büro begleitet. Hauptsächlich
handelt es hierbei um Beratungen in den gängigen Landesprogrammen:

· Städtebauliche Erneuerung (Sanierungsgebiete und Entwicklungsgebiete)
· Dorferneuerung
· Investitionsstock
· Sportanlagenförderung

und anderen (aktuellen) Förderprogrammen des Landes.

Wir übernehmen dabei vielfältige Aufgaben – jeweils im Rahmen der rechtlichen Vorgaben und der
gängigen Praxis. Mit einem hohen Maß an verantwortungsbewusstem, nachhaltigem und einem integrativem
Arbeitseinsatz. Mögliche Arbeitsfelder können dabei unter anderem sein:


VORBEREITUNG und ANALYSE:

Durchführung der Vorbereitender Untersuchungen und Bestandsaufnahmen und deren notwendigen Satzungen.
Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen (Interessensbekundungen).


ORGANISATION und DURCHFÜHRUNG:
Bürgerbeteiligungsprozesse und Veranstaltungen sowie deren Moderation


PROJEKTARBEIT und KONZEPTION:
Erarbeitung von integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten und Rahmenplänen sowie die Formulierung
der Sanierungs- und Entwicklungsziele.


VERNETZUNG:
Abstimmung als Sanierungsbeauftragter mit den Fachbehörden des Landes (ADD, MDI, LBM u.a.), der Kommunen,
Verwaltungen sowie mit anderen Planungs-, Architektur- und Ingenieurbüros.


FÖRDERMITTELMANAGEMENT / SANIERUNGSMANAGEMENT:
Vorbereitung als Sanierungsträger von Jahresförderanträgen, Erstellung und Fortschreibung von Maßnahmen-, Kosten- und
Finanzierungsübersichten. Erstellung der Verwendungsnachweise (Mittelabrufe) für städtebauliche Gesamtmaßnahmen
und Einzelvorhaben. Abstimmung von (Teil-)projekten und förderrechtliche Einzelfallabstimmungen.


BEGLEITUNG:
Inhaltliche Beratung von Baumaßnahmen und Ordnungsmaßnahmen, privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
sowie Neubauten und deren gestalterische Abwicklung.


VERTRAGSWESEN:
Erstellung und Abstimmung von Modernisierungsvereinbarungen und Ordnungsmaßnahmenverträgen sowie Gestattungsverträgen
und städtebaulichen Verträgen. Erstellung von Gestaltungssatzungen oder in Kombination mit Gestaltungsfibeln.


ABSCHLUSS und ABRECHNUNG:
Inhaltliche und finanzielle Auf- und Vorbereitung sowie die fachliche Begleitung der Abrechnung von Sanierungsgebieten (Gesamtmaßnahmen) innerhalb der Stadtsanierung unter Beachtung der aktuellen Vorgaben des Landes sowie die Vorbereitung der notwendigen Unterlagen als Grundlage für die Erstellung der Gutachten durch die Gutachterausschüsse.